Personliche Energiesparberatung von Hauseigentümern
Bedarfsausweis
Für Häuser, die vor dem 30. Oktober 1977 genehmigt wurden, ist ein Bedarfsausweis erforderlich.
Hierbei wird der Wärmeverlust des Gebäudes und der Zustand der Heizungsanlage erfasst und der nominelle Heizwärmebedarf errechnet.
Verbrauchsausweis
Für Häuser, die nach dem 1. Nov. 1977 genehmigt wurden, ist ein Verbrauchsausweis ausreichend.
Dieser wird aufgrund des tatsächlichen Verbrauchs anhand der Brennstoffrechnungen ermittelt.
Bis zu 1000 Euro vom Staat
für die Energieberatung, wenn's ums Einfamilienhaus geht.
Erstellung eines individuellen Sanierungsfahrplans (iSFP)
Mit einem iSFP erhöht sich die Förderquote für Sanierungsmaßnahmen um 5 %-Punkte, egal ob Heizungserneuerung, neue Fenster oder nachträgliche Wärmedämmung.
Technische Projektbeschreibung (TPB)
(Vorrausetzung für die Förderung gebäudeseitiger Einzelmaßnahmen)
Unterstützung bei der Suche nach den besten Fördermöglichkeiten
Erstellung von Förderanträgen
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