Angebote

Personliche Energiesparberatung von Hauseigentümern

Erstellung von Energieausweisen
z.B. wenn Sie Ihr Haus verkaufen wollen

Bedarfsausweis
Für Häuser, die vor dem 30. Oktober 1977 genehmigt wurden, ist ein Bedarfsausweis erforderlich.

Hierbei wird der Wärmeverlust des Gebäudes und der Zustand der Heizungsanlage erfasst und der nominelle Heizwärmebedarf errechnet.

Verbrauchsausweis
 Für Häuser, die nach dem 1. Nov. 1977 genehmigt wurden, ist ein Verbrauchsausweis ausreichend. 

Dieser wird aufgrund des tatsächlichen Verbrauchs anhand der Brennstoffrechnungen ermittelt.


BAFA-geförderte Vor-Ort-Beratung
 
 

Bis zu 1000 Euro vom Staat 
für die Energieberatung, wenn's ums Einfamilienhaus geht.

Erstellung eines individuellen Sanierungsfahrplans (iSFP)

Mit einem iSFP erhöht sich die Förderquote für Sanierungsmaßnahmen um 5 %-Punkte, egal ob Heizungserneuerung, neue Fenster oder nachträgliche Wärmedämmung.

Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)
 

Technische Projektbeschreibung (TPB)
(Vorrausetzung für die Förderung gebäudeseitiger Einzelmaßnahmen)

Unterstützung bei der Suche nach den besten Fördermöglichkeiten

Erstellung von Förderanträgen

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